Streusplitt gilt immer noch als das ideale Produkt, um Glatteisunfälle zu verhindern. Allerdings, sobald dieser wetterbedingt nicht mehr notwendig ist, wird er zum Ärgernis, Müll- und Umweltproblem.
Die Wiener Winterdienstverordnung sieht eine unverzügliche Entfernung des Streusplitts vor, wenn dieser nicht mehr der Sicherung der Verkehrsflächen dient. Gerade im letzten Jahr wurden die Kontrollen wesentlich verstärkt und eine Vielzahl von Strafen ausgesprochen. Jetzt gibt es auch eine Änderung der Wiener Winterdienstverordnung, die diese Leistungsanforderung noch mehr fokussiert: der Streusplitt muss entfernt werden! Sollte hier noch keine Vorsorge getroffen sein, stehen Ihnen unsere Kehrteams sowohl mit Handarbeit als auch mit den modernsten Kehrmaschinen Europas gerne zur Verfügung. Diese zeichnen sich durch hohe Leistung, Umweltfreundlichkeit, minimale Staubbelastung, Feuchtkehrung, einen geringen Lärmpegel und professionell geschulte Fahrer aus. Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot und sind - einmal mehr - Ihr Sorgenlöser! Klicken Sie hier um Ihr persönliches Angebot gleich anzufordern!
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